Die Bezahlung der Waren erfolgt auf Rechnung. Eine Bezahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nicht
möglich.
Bei Zahlung auf Rechnung ist der Kunde verpflichtet, den Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware ohne jeglichen Abzug zu begleichen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf dem angegebenen Konto der Stadt Friedrichroda.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Stadt Friedrichroda.